Türen/Tore

Brandschutztüren und -tore

Sämtliche Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von Feuerschutzabschlüssen (Feststellanlagen) müssen aufgrund bestehender Rechtsvorschrift (z.B. Hausprüfverordnung, Deutsches Institut für Bautechnik – DIBt) vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem müssen Feststellanlagen einmal jährlich, durch einen Sachkundigen, auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit überprüft werden.

Wir bieten Ihnen:

 
  • Installation von Feststellanlagen
  • Abnahmeprüfungen
  • jährliche Prüfung nach DIBt und Herstellervorschriften
  • Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
  • das Anlegen und Führen eines Prüfbuches