Sämtliche Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von Feuerschutzabschlüssen (Feststellanlagen) müssen aufgrund bestehender Rechtsvorschrift (z.B. Hausprüfverordnung, Deutsches Institut für Bautechnik – DIBt) vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem müssen Feststellanlagen einmal jährlich, durch einen Sachkundigen, auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit überprüft werden.