Gemäß 4.1.101 DIN VDE 0105-100 sind elektrische Anlagen gemäß den Errichtungsnormen in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Um dies dauerhaft gewährleisten zu können, sind sogenannte Wiederholungsprüfungen erforderlich. Diese sollten in der Regel alle vier Jahre durchgeführt werden. Die im Einzelfall geltenden Prüfintervalle müssen in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Der E-CHECK beugt vor, bevor ein Schaden entsteht. Schützen Sie Ihre Elektroanlagen und Elektrogeräte vor möglichen Schäden. Durch die Beschädigung von Computern oder anderen Elektrogeräten entstehen nicht nur Kosten für die Neuanschaffung, es droht auch der Verlust von wichtigen Daten wie der letzten Steuererklärung, den Familienfotos oder Betriebsinterner Daten.