Feuerlöscher müssen nach DIN 14 406 Teil 4 in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen überprüft werden. Kürzere Abstände können erforderlich sein bei : entsprechenden Bundes-und Landesrechtlichen Vorschriften, z.B. Gefahrengutverordnung höheren Brandrisiken starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse