Sicherheitsbeleuchtung
Not - und Sicherheitsbeleuchtung
Für Arbeits- und Versammlungsstätten schreibt der Gesetzgeber nach festgelegten Regeln eine Notbeleuchtung vor. Eine besondere Sicherungsbeleuchtung ist vorgeschrieben, wenn es sich um Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung oder um Rettungswege handelt. In Deutschland sind die Arbeitsstättenverordnung, die entsprechende Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR 7/4) und die Vorschriften über “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz” des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (UVV VBG 125) die Grundlage für eine Sicherheitsbeleuchtung.
Die VDE 0108 ist in Deutschland die wichtigste elektrotechnische Norm für die Errichtung einer Notbeleuchtungsanlage. Die lichttechnischen Anforderungen an eine Sicherheitsleuchte legt die Norm DIN 5035, Teil 5 fest. Die Vorschriften DIN 4844 und UVV VBG 125 bestimmen die Sicherheitskennzeichnung
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