Feuerlöscher

Wartung, Neulieferung und Montage von Feuerlöschgeräten

Feuerlöscher müssen nach DIN 14 406 Teil 4 in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen überprüft werden. Kürzere Abstände können erforderlich sein bei : entsprechenden Bundes-und Landesrechtlichen Vorschriften, z.B. Gefahrengutverordnung höheren Brandrisiken starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse

Wir Bieten Ihnen :

  • Überprüfung, Pflege und Wartung nach DIN 14 406 Teil 4 und Herstellervorschriften
  • Berechnung der bereitzustellenden Feuerlöscher gemäß BGR 133
  • Füll- und Instandsetzungsarbeiten nach Gebrauch
  • Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gemäß BGV A1
  • Verkauf von Neugeräten
  • Löschübungen/Unterweisung der Mitarbeiter vor Ort
  • Beratung vor Ort
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